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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 4 KR 388/16   

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https://dejure.org/2017,96919
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 4 KR 388/16 (https://dejure.org/2017,96919)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.06.2017 - L 4 KR 388/16 (https://dejure.org/2017,96919)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - L 4 KR 388/16 (https://dejure.org/2017,96919)
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  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 KR 739/16

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 4 KR 388/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 18.12.2013, Az: B 12 KR 24/12 R, Rn. 24mwN) kann der Nachweis von Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nur durch Einkommensteuerbescheide geführt werden, weil andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid nicht geeignet sind, eine für die konkrete Beitragsbemessung verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl. auch zur Verbeitragung von Veräußerungsgewinnen: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2016, Az: L 11 KR 739/16, Rn. 28mwN; oder auch: Hessisches LSG, Urt. v. 06.02.2014, Az: L 1 KR 59/13, Rn. 51, wonach allein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und nicht die Höhe der liquiden Mittel entscheidend ist; jew. zit. nach juris).

    Soweit das Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2016, Az: L 11 KR 739/16, Rn. 32, die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat, mag dies an dem dortig vorgetragenen fehlenden Vermögenszuwachs aufgrund der Aufdeckung von stillen Reserven liegen.

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 15/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 4 KR 388/16
    Die Beklagte hat für diesen Zeitraum zutreffend die nach § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V einschlägigen Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge in der Fassung vom 10.12.2014 (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler = BeitrVerfGrsSz) angewendet (vgl. insbesondere zur Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht der BeitrVerfGrsSz: BSG, Urt. v. 28.05.2015, Az: B 12 KR 15/13 R, Rn. 21ff., zit. nach juris).
  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 59/13

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Leistungen aus einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 4 KR 388/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 18.12.2013, Az: B 12 KR 24/12 R, Rn. 24mwN) kann der Nachweis von Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nur durch Einkommensteuerbescheide geführt werden, weil andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid nicht geeignet sind, eine für die konkrete Beitragsbemessung verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl. auch zur Verbeitragung von Veräußerungsgewinnen: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2016, Az: L 11 KR 739/16, Rn. 28mwN; oder auch: Hessisches LSG, Urt. v. 06.02.2014, Az: L 1 KR 59/13, Rn. 51, wonach allein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und nicht die Höhe der liquiden Mittel entscheidend ist; jew. zit. nach juris).
  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R

    Freiwillige Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 4 KR 388/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 18.12.2013, Az: B 12 KR 24/12 R, Rn. 24mwN) kann der Nachweis von Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nur durch Einkommensteuerbescheide geführt werden, weil andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid nicht geeignet sind, eine für die konkrete Beitragsbemessung verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl. auch zur Verbeitragung von Veräußerungsgewinnen: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2016, Az: L 11 KR 739/16, Rn. 28mwN; oder auch: Hessisches LSG, Urt. v. 06.02.2014, Az: L 1 KR 59/13, Rn. 51, wonach allein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und nicht die Höhe der liquiden Mittel entscheidend ist; jew. zit. nach juris).
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